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   LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13   

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LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13 (https://dejure.org/2014,9928)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13 (https://dejure.org/2014,9928)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13 (https://dejure.org/2014,9928)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag; Betriebsvereinbarung versus Versorgungstarifvertrag; Besitzstand Altersversorgung bei Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613 a BGB, § 1 BetrAVG
    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangssatz
    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Aufrechterhaltung des bis zum Betriebsübergang erdienten Versorgungsbesitzstands

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Der Besitzstand wird vielmehr zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet (Abweichung vom Urteil des BAG v. 24.07.2001 - AZ: 3 AZR 660/00 -).

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 25.10.2013 - AZ: 11 Ca 713/11 - abgewiesen und sich zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.07.2001 - AZ: 3 AZR 660/00 - gestützt.

    § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB findet auch auf Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträge Anwendung, die Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung regeln (vgl. BAG v. 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Über die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Besitzstandes besteht in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend Einigkeit (vgl. nur BAG v. 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt, Teil 14B Rn. 502; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt, ART Rn. 1262; Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 5. Auflage 2010, Anh § 1 Rn. 322).

    aa) Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - ausgeführt, das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung bedeute nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre.

    Besitzstandswahrung bedeute nicht, dass das auf der Grundlage der ursprünglichen Regelung einmal Erdiente erhalten bleibe und in der Folgezeit ein zusätzlicher Besitzstand auf der neuen Rechtsgrundlage erdient werden müsse (BAG v. 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - unter Ziffer II. 5. b der Entscheidungsgründe, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; zustimmend: Lindemann/Simon, BB 2003, 2516; Goldbach/Obenberger, Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz, 3. Auflage 2013, Rn. 602; Matthießen EWiR 2003, 663, 664).

    Ob die Rechtslage dann anders zu beurteilen wäre, wenn ein Arbeitnehmer durch die Versorgung beim Betriebserwerber eine höhere Altersversorgung erwirbt als er beim Betriebsveräußerer hätte erwerben können (vgl. den Sachverhalt in der Entscheidung des 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; vgl. weiter Schlewing/Henssler/Schipp/ Schnitker, Loseblatt, Teil 14 B Rn. 502.1) oder die alleinige Zugrundelegung der beim Erwerber geltenden Versorgungsordnung insgesamt günstiger ist als eine quotale Berechnung (vgl. Richardi, RdA 2003, 109, 110), bedarf keiner Entscheidung.

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06

    Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Der bereits erdiente und entsprechend § 2 Abs. 1, Abs. 5 S.1 BetrAVG ermittelte Teilbetrag stellt aber "bereits verdientes Arbeitsentgelt" dar (vgl. hierzu BAG v. 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06 - Rn.17, AP Nr. 329 zu § 613a BGB; Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Teil 14B, Rn. 501).
  • BGH, 13.02.2003 - V ZR 422/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Vollzug des Empfangsbekenntnisses über eine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Besitzstandswahrung bedeute nicht, dass das auf der Grundlage der ursprünglichen Regelung einmal Erdiente erhalten bleibe und in der Folgezeit ein zusätzlicher Besitzstand auf der neuen Rechtsgrundlage erdient werden müsse (BAG v. 24.07.2001 - 3 AZR 660/00 - unter Ziffer II. 5. b der Entscheidungsgründe, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; zustimmend: Lindemann/Simon, BB 2003, 2516; Goldbach/Obenberger, Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz, 3. Auflage 2013, Rn. 602; Matthießen EWiR 2003, 663, 664).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Sie kann sich vielmehr, wie vorliegend, auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn.19, zitiert nach juris; BAG v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 - Rn.12, EzA Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Sie kann sich vielmehr, wie vorliegend, auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 - Rn.19, zitiert nach juris; BAG v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07 - Rn.12, EzA Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Da im letztgenannten Fall Besitzstände nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu wahren sind (vgl. BAG v. 15.01.2013 - 3 AZR 705/10 - ), kann für den Fall der Ablösung einer Betriebsvereinbarung im Wege eines Betriebsübergangs nichts anderes gelten.
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht eine sog. Überkreuz-Ablösung für die Fälle abgelehnt, in denen tarifvertragliche Regelungen durch eine Betriebsvereinbarung beim Betriebserwerber abgeändert werden sollen (vgl. BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 - Rn.31, AP Nr. 336 zu § 613a BGB; BAG v. 06.11.2007 - 1 AZR 862/06 - Rn.32, AP Nr. 337 zu § 613a BGB).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht eine sog. Überkreuz-Ablösung für die Fälle abgelehnt, in denen tarifvertragliche Regelungen durch eine Betriebsvereinbarung beim Betriebserwerber abgeändert werden sollen (vgl. BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 191/06 - Rn.31, AP Nr. 336 zu § 613a BGB; BAG v. 06.11.2007 - 1 AZR 862/06 - Rn.32, AP Nr. 337 zu § 613a BGB).
  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Insoweit greift dann die Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG (vgl. BAG v. 13.03.2012 - 1 AZR 659/10 - AP Nr. 27 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; vgl. zur vergleichbaren Problematik bei § 77 Abs. 3 BetrVG: Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 14. Auflage 2014, § 77 BetrVG Rn. 279 mwN).
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 510/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13
    Unerheblich ist, dass der Versorgungsfall noch nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG v. 12.11.2013 - 3 AZR 510/12 - Rn.35, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 Sa 155/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Ablösung einer Pensionsordnung

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Wie aus der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25. Februar 2014 (- 6 Sa 1431/13 - Rn. 71 ff.) folge, stehe ihm unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten ein Anspruch aus der sog. Zweistämme-Lösung zu, wonach sich seine Rente anteilig nach der bei der Ü geltenden Regelung und der RGO I richte.
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25. Februar 2014 (6 Sa 1431/13) sei zumindest der hilfsweise gestellte Antrag positiv zu bescheiden.

    129 (b) Nach der Rechtsprechung des 3. Senats des BAG bedeutet das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00; a.A. LAG Düsseldorf 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13).

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Unter Zugrundelegung der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25. Februar 2014 (6 Sa 1431/13) sei dann auch die Konsequenz aus der sog. Zwei-Stämme-Lösung zu ziehen.

    (b) Nach der Rechtsprechung des 3. Senats bedeutet das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre (BAG 24. Juli 2001- 3 AZR 660/00; aA LAG Düsseldorf 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 95/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

    Der sog. Zwei-Stämme-Lösung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 25.04.2014, 6 Sa 1431/13) ist nicht zu folgen.

    Weiter gehend geht das LAG Düsseldorf (Urteil vom 25.02.2014, 6 Sa 1431/13, abrufbar in der Datenbank juris ) davon aus, dass der bis zur Ablösung einer Versorgungsregelung nach einem Betriebsübergang erworbene Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet wird.

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1326/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Vorliegend sei die 2-Stämme-Lösung des LAG Düsseldorf (25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) anzuwenden.

    Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil v. 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) setze die gebotene Besitzstandswahrung voraus, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet werde.

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1336/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Vorliegend sei die 2-Stämme-Lösung des LAG Düsseldorf (25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) anzuwenden.

    Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil v. 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) setze die gebotene Besitzstandswahrung voraus, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet werde.

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1334/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Vorliegend sei die 2-Stämme-Lösung des LAG Düsseldorf (25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) anzuwenden.

    Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil v. 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) setze die gebotene Besitzstandswahrung voraus, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet werde.

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

    Unter Zugrundelegung der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25. Februar 2014 (6 Sa 1431/13) sei dann auch die Konsequenz aus der sog. Zwei-Stämme-Lösung zu ziehen.

    (b) Nach der Rechtsprechung des 3. Senats des BAG bedeutet das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00; a.A. LAG Düsseldorf 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1327/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

    Vorliegend sei die 2-Stämme-Lösung des LAG Düsseldorf (25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) anzuwenden.

    Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil v. 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) setze die gebotene Besitzstandswahrung voraus, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet werde.

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

    Die klagende Partei hat weiter vorgetragen, die Rechtsansicht des Arbeitsgerichts, Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers sei allein die GBV Überleitung, sei wegen der Entscheidung des LAG Düsseldorf (25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) unzutreffend.

    Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil v. 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) setze die gebotene Besitzstandswahrung voraus, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet werde.

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 15/15

    Altersteilzeit; Anwartschaft; Berechnung; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1335/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 67/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1279/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2018 - 3 Sa 1330/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • ArbG Oldenburg, 01.12.2016 - 6 Ca 472/14

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1340/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15

    Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 94/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 32/15

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1273/16

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1291/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1320/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

  • LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1292/16

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine

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